
Registreringsbevis darf jetzt auch elektronisch übermittelt werden
| Dirk Stegner | Norwegen-News
Wer als Deutscher nach Norwegen zieht und hier länger leben und arbeiten möchte, benötigt früher oder später einen sogenannten Registreringsbevis. Seit dem 1. Mai 2026 gibt es dabei eine interessante Änderung: Die Registrierung von EU-/EWR-Bürgern und die Ausstellung des Registrierungsbeweises können nun grundsätzlich auch elektronisch erfolgen.
Grundlage dafür ist eine Änderung des § 19-22 der norwegischen utlendingsforskrift. Dort heißt es jetzt ausdrücklich, dass sowohl die Registrierung als auch die Ausstellung des Registrierungsbeweises elektronisch durchgeführt werden können. Die genauere praktische Umsetzung wird von der norwegischen Ausländerbehörde UDI geregelt.
Bedeutet das keinen Termin bei der Polizei mehr?
Nicht unbedingt.
Die neue Formulierung schafft zunächst einmal die rechtliche Möglichkeit für eine elektronische Abwicklung. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass bereits in jedem Fall der komplette Vorgang vom heimischen Sofa aus erledigt werden kann.
Die Registrierung liegt weiterhin bei der Polizei beziehungsweise bei einem SUA – Servicesenter for utenlandske arbeidstakere. Wie weit der Prozess tatsächlich digital abgewickelt werden kann, hängt daher auch von der praktischen Umsetzung durch UDI und die zuständigen Stellen ab.
Für Einwanderer aus Deutschland ist die Änderung trotzdem interessant: Sie ist ein weiterer Schritt hin zu einer stärkeren Digitalisierung der EØS-Registrierung in Norwegen.
Der Registreringsbevis bleibt kostenlos
An zwei wichtigen Punkten ändert sich nichts: Der Registrierungsbevis wird weiterhin kostenlos ausgestellt und muss nicht regelmäßig verlängert werden. Wer korrekt registriert ist, muss sich grundsätzlich auch nicht jedes Mal neu registrieren, wenn sich beispielsweise die berufliche Situation ändert.
Aufgepasst: Der Registrierungsbevis ist nicht Dein Aufenthaltsrecht!
Dieser Punkt sorgt immer wieder für Missverständnisse.
Der Registrierungsbevis bestätigt zunächst einmal, dass du von den norwegischen Behörden als EU-/EWR-Bürger registriert worden bist. Es ist aber nicht das Dokument, das Dein Aufenthaltsrecht in Norwegen begründet oder beweist. Darauf weist auch UDI ausdrücklich hin.
Wenn du beispielsweise als Arbeitnehmer in Norwegen lebst, ergibt sich Dein Aufenthaltsrecht aus den Voraussetzungen der EØS-Regelungen – unter anderem daraus, dass du tatsächlich in Norwegen arbeitest und (ausreichend) Geld verdienst. Bei Arbeitnehmern nennt UDI als Voraussetzung für die Registrierung beispielsweise, dass die Arbeit bereits aufgenommen wurde.
Wenn du später nachweisen musst, dass du ein Aufenthaltsrecht hast, können deshalb Unterlagen wie Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen wesentlich wichtiger sein als das Registrierungsbevis selbst. UDI nennt daneben je nach Situation beispielsweise auch Studiennachweise oder andere Dokumente.
Mein Fazit
Für EU-/EWR-Bürger, die nach Norwegen ziehen, ist die Änderung vor allem eine praktische Verbesserung: Das norwegische Regelwerk erlaubt seit Mai 2026 ausdrücklich eine elektronische Registrierung und Ausstellung des Registrierungsbeweises.
Ob daraus bereits ein vollständig digitaler Prozess ohne persönlichen Termin wird, ist leider noch nicht sicher. Vor der eigenen Registrierung lohnt sich deshalb weiterhin ein Blick auf die aktuellen Informationen von UDI und der zuständigen Polizei beziehungsweise des SUA.
Quellen
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Lovdata – Änderung der utlendingsforskrift, § 19-22
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UDI – Registration certificate for EU/EEA nationals
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UDI – Informationen für EU-/EWR-Arbeitnehmer aus Deutschland
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Ich habe die Informationen nach bestem Wissen anhand der genannten offiziellen Quellen zusammengestellt. Gesetze, Regelungen und die praktische Umsetzung können sich ändern – und natürlich können sich auch bei mir Fehler einschleichen. Bitte prüfe deshalb im konkreten Fall immer die aktuellen Angaben von UDI, Polizei beziehungsweise SUA.

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